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Satz von Hahn-Banach - komplexer Fall

Es seien nun

  • ein Untervektorraum eines -Vektorraumes ;
  • eine Halbnorm;
  • ein lineares Funktional, für das für alle gilt.

Dann gibt es ein lineares Funktional , so dass

  • und.
  • für alle gilt.

Bemerkung

Der folgenden Beweis geht auf Bohnenblust und Sobczyk[1] aus dem Jahr 1938 zurück. Bohnenblust und Sobczyk haben den reellen Fall von Hahn-Banach auf komplexwertig Banachräume erweitert.

Beweis

Der Beweis nutzt den Satz von Hahn-Banach in . Daher gliedert sich der Beweis in vier Teile:

  • Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion eines linearen Abbildung,
  • Die Erweiterung der lineare Realteilfunktion mit dem reellen Hahn-Banach zu und Definition der komplexen Erweiterung
  • -Lineraität von aus -Lineraität von folgern.
  • Nachweis der Eigenschaften und für alle .

Beweisteil 1: Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion

Sei ein -lineares Funktional auf einem beliebigen Untervektorraum . Nun definiert man die Realteilfunktion und Imaginärteilfunktionen als reellwertige Abbildung wie folgt.

  • mit und
  • mit .

Wir zeigen nun für in Beweisteil 1, dass die so definierten Abbildung auch -lineare Abbildungen sind.

Beweisschritt 1.1: Eigenschaften Linearität

Seien nun und . Dann liefert die -Linearität von

Beweisschritt 1.2: Realteil- und Imaginärteilvergleich

Zwei komplexe Zahlen sind genau dann gleich, wenn der Realteil und der Imaginärteil der beiden Zahlen übereinstimmen. D.h. aus

Also liefert der Realteil- und Imaginärteilvergleich.

  • und
  • .

Damit sind die Funktionen und auch -linear.

Beweisschritt 1.3: Zusammenhang Realteil- und Imaginärteilfunktion

Die Realteilfunktion und können aber nicht unabhängig -linear definiert. Sie sind abhängig. Dies zeigt:

Analog erhält man durch Vergleich von Realteil und Imaginärteil die Gleichungen und .

Beweisschritt 1.4: Darstellung der linearen Abbildung

Durch Anwendung des Realteil- und Imaginärteilvergleichs erhält man mit folgende Gleichungskette:

Damit kann man durch ersetzen und erhält:


Beweisteil 2: Erweiterung der reell-linearen Funktion g

Durch den ersten Beweisteil wurde gezeigt, dass ein komplexwertiges lineares Funktionals bereits durch die -lineare Realteilfunktion eindeutig bestimmt ist und die Imaginärteilfunktion über eindeutig durch definiert ist. Auf wird nun der reelle Hahn-Banach angewendet.

Beweisschritt 2.1: Halbnormbeschränkung

Zunächst einmal muss man nachweisen, dass die Voraussetzung für die Anwendung des Hahn-Banach - reellwertiger Fall für die Halbnormbeschränkung gegeben sind. Für alle gilt:

Beweisschritt 2.2: Halbnormbeschränkung für Betrag

Da nach Voraussetzung mit für alle und mit auch

gilt, folgt mit der Linearität von auch . Mit Beweisschritt 2.1 erhält man die Abschätzung:

Beweisschritt 2.3: Reellwertiger Grundvektorraum

Mit kann man den Grundraum und den Untervektorraum auch als reellen Vektorraum auffassen, auf dem das -lineare Funktional definiert ist. Durch Anwendung des reellen Falles von Hahn-Banach erhält man ein lineares Funktional , so dass

  • und.
  • für alle gilt.

Beweisschritt 2.3: Definition von F über G

Man definiert nun die Abbildung wie bzgl. Beweisteil 1 folgt:

wobei ebenso wie auch -linear ist.

Beweisteil 3: Linearität von F

In Beweisteil 1 wurde gezeigt, dass jedes -lineare Funktional bereits durch ein -lineare Funktional definiert ist. Zu zeigen ist noch, dass die über

auch -linear ist.

Beweisschritt 3.1: Linearität von F

Für gilt:

Beweisschritt 3.2: Linearität von F

Für , und gilt:

Beweisteil 4: Hahn-Banach Eigenschaften von F

Mit Beweisteil 3 existiert nun ein lineares Funktional für das noch die beiden Eigenschaften aus der Behauptung nachgewiesen werden müssen. Der reelle Fall von Hahn-Banach liefert zunächst nur die Eigenschaften für . Also bleibt zu zeigen:

  • und.
  • für alle gilt.

Beweisschritt 4.1: Einschränkung von F auf U

Sei beliebig gewählt. Weil ein Untervektorraum des -Vektorraumes ist, liegt auch . Damit erhält man:

Beweisschritt 4.2: Halbnormbeschränkung

Für den Nachweis der Ungleichung für alle erfolgt eine Fallunterscheidung für:

  • und
  • .

Beweisschritt 4.3: Halbnormbeschränkung

Da eine Halbnorm ist, gilt . Damit erhält man für die Gültigkeit der Ungleichung direkt über:

Beweisschritt 4.4: Halbnormbeschränkung

Im zweiten Fall sei nun mit , und . Damit erhält man folgende Ungleichung:

Beweisschritt 4.5

Damit besitzt insgesamt das lineares Funktional die folgenden beiden Eigenschaften:

  • und.
  • für alle

Damit folgt der komplexe Fall von Hahn-Banach. q.e.d.

Siehe auch

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Quellen/Literatur

  1. Bohnenblust, H. F.; Sobczyk, A. Extensions of functionals on complex linear spaces. Bull. Amer. Math. Soc. 44 (1938), no. 2, 91--93. https://projecteuclid.org/euclid.bams/1183500302
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