Satz von Hahn-Banach - komplexer Fall
Es seien nun
- ein Untervektorraum eines -Vektorraumes ;
- eine Halbnorm;
- ein lineares Funktional, für das für alle gilt.
Dann gibt es ein lineares Funktional , so dass
- und.
- für alle gilt.
Bemerkung
Der folgenden Beweis geht auf Bohnenblust und Sobczyk[1] aus dem Jahr 1938 zurück. Bohnenblust und Sobczyk haben den reellen Fall von Hahn-Banach auf komplexwertig Banachräume erweitert.
Beweis
Der Beweis nutzt den Satz von Hahn-Banach in . Daher gliedert sich der Beweis in vier Teile:
- Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion eines linearen Abbildung,
- Die Erweiterung der lineare Realteilfunktion mit dem reellen Hahn-Banach zu und Definition der komplexen Erweiterung
- -Lineraität von aus -Lineraität von folgern.
- Nachweis der Eigenschaften und für alle .
Beweisteil 1: Realteilfunktion und Imaginärteilfunktion
Sei ein -lineares Funktional auf einem beliebigen Untervektorraum . Nun definiert man die Realteilfunktion und Imaginärteilfunktionen als reellwertige Abbildung wie folgt.
- mit und
- mit .
Wir zeigen nun für in Beweisteil 1, dass die so definierten Abbildung auch -lineare Abbildungen sind.
Beweisschritt 1.1: Eigenschaften Linearität
Seien nun und . Dann liefert die -Linearität von
Beweisschritt 1.2: Realteil- und Imaginärteilvergleich
Zwei komplexe Zahlen sind genau dann gleich, wenn der Realteil und der Imaginärteil der beiden Zahlen übereinstimmen. D.h. aus
Also liefert der Realteil- und Imaginärteilvergleich.
- und
- .
Damit sind die Funktionen und auch -linear.
Beweisschritt 1.3: Zusammenhang Realteil- und Imaginärteilfunktion
Die Realteilfunktion und können aber nicht unabhängig -linear definiert. Sie sind abhängig. Dies zeigt:
Analog erhält man durch Vergleich von Realteil und Imaginärteil die Gleichungen und .
Beweisschritt 1.4: Darstellung der linearen Abbildung
Durch Anwendung des Realteil- und Imaginärteilvergleichs erhält man mit folgende Gleichungskette:
Damit kann man durch ersetzen und erhält:
Beweisteil 2: Erweiterung der reell-linearen Funktion g
Durch den ersten Beweisteil wurde gezeigt, dass ein komplexwertiges lineares Funktionals bereits durch die -lineare Realteilfunktion eindeutig bestimmt ist und die Imaginärteilfunktion über eindeutig durch definiert ist. Auf wird nun der reelle Hahn-Banach angewendet.
Beweisschritt 2.1: Halbnormbeschränkung
Zunächst einmal muss man nachweisen, dass die Voraussetzung für die Anwendung des Hahn-Banach - reellwertiger Fall für die Halbnormbeschränkung gegeben sind. Für alle gilt:
Beweisschritt 2.2: Halbnormbeschränkung für Betrag
Da nach Voraussetzung mit für alle und mit auch
gilt, folgt mit der Linearität von auch . Mit Beweisschritt 2.1 erhält man die Abschätzung:
Beweisschritt 2.3: Reellwertiger Grundvektorraum
Mit kann man den Grundraum und den Untervektorraum auch als reellen Vektorraum auffassen, auf dem das -lineare Funktional definiert ist. Durch Anwendung des reellen Falles von Hahn-Banach erhält man ein lineares Funktional , so dass
- und.
- für alle gilt.
Beweisschritt 2.3: Definition von F über G
Man definiert nun die Abbildung wie bzgl. Beweisteil 1 folgt:
wobei ebenso wie auch -linear ist.
Beweisteil 3: Linearität von F
In Beweisteil 1 wurde gezeigt, dass jedes -lineare Funktional bereits durch ein -lineare Funktional definiert ist. Zu zeigen ist noch, dass die über
auch -linear ist.
Beweisschritt 3.1: Linearität von F
Für gilt:
Beweisschritt 3.2: Linearität von F
Für , und gilt:
Beweisteil 4: Hahn-Banach Eigenschaften von F
Mit Beweisteil 3 existiert nun ein lineares Funktional für das noch die beiden Eigenschaften aus der Behauptung nachgewiesen werden müssen. Der reelle Fall von Hahn-Banach liefert zunächst nur die Eigenschaften für . Also bleibt zu zeigen:
- und.
- für alle gilt.
Beweisschritt 4.1: Einschränkung von F auf U
Sei beliebig gewählt. Weil ein Untervektorraum des -Vektorraumes ist, liegt auch . Damit erhält man:
Beweisschritt 4.2: Halbnormbeschränkung
Für den Nachweis der Ungleichung für alle erfolgt eine Fallunterscheidung für:
- und
- .
Beweisschritt 4.3: Halbnormbeschränkung
Da eine Halbnorm ist, gilt . Damit erhält man für die Gültigkeit der Ungleichung direkt über:
Beweisschritt 4.4: Halbnormbeschränkung
Im zweiten Fall sei nun mit , und . Damit erhält man folgende Ungleichung:
Beweisschritt 4.5
Damit besitzt insgesamt das lineares Funktional die folgenden beiden Eigenschaften:
- und.
- für alle
Damit folgt der komplexe Fall von Hahn-Banach. q.e.d.
Siehe auch
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Quellen/Literatur
- ↑ Bohnenblust, H. F.; Sobczyk, A. Extensions of functionals on complex linear spaces. Bull. Amer. Math. Soc. 44 (1938), no. 2, 91--93. https://projecteuclid.org/euclid.bams/1183500302