Currygerichten
Currygerichten (Deutsch)
Deklinierte Form
Worttrennung:
- Cur·ry·ge·rich·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈkœʁiɡəˌʁɪçtn̩], auch [ˈkaʁiɡəˌʁɪçtn̩]; Österreich auch: [ˈkʌʁiɡəˌʁɪçtn̩], [ˈkɜːʁiɡəˌʁɪçtn̩][1]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- Dativ Plural des Substantivs Currygericht
Currygerichten ist eine flektierte Form von Currygericht. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag Currygericht. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
Quellen:
- ↑ ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. 41., aktualisierte Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy, Ulrike Steiner) , Seite 141, Eintrag „Curry“.
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