Amtseid
Amtseid (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Amtseid | die Amtseide |
Genitiv | des Amtseids des Amtseides |
der Amtseide |
Dativ | dem Amtseid | den Amtseiden |
Akkusativ | den Amtseid | die Amtseide |
Worttrennung:
- Amts·eid, Plural: Amts·ei·de
Aussprache:
- IPA: [ˈamt͡sʔaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Amtseid (Info)
Bedeutungen:
- [1] der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Amt und Eid mit Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Diensteid
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Wenn jemand zum Minister ernannt wird, muss er einen Amtseid leisten.
- [1] „Zum Amtseid trug Deb Haaland die Insignien ihrer Vorfahren.“[1]
- [1] „Präsident Banana und Premierminister Mugabe legten öffentlich ihre Amtseide ab.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- einen Amtseid ablegen
Übersetzungen
[1] ?
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Amtseid“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Amtseid“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Amtseid“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Amtseid“
Quellen:
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