Ablasshandel

Ablasshandel (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Ablasshandel
Genitiv des Ablasshandels
Dativ dem Ablasshandel
Akkusativ den Ablasshandel

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Ablaßhandel

Worttrennung:

Ab·lass·han·del, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈaplasˌhandl̩]
Hörbeispiele:  Ablasshandel (Info)

Bedeutungen:

[1] Handel katholischer Kleriker mit Ablassbriefen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Ablass und Handel

Oberbegriffe:

[1] Handel

Beispiele:

[1] Der Ablasshandel war besonders zu Beginn der Neuzeit weit verbreitet.
[1] Der Reformator Martin Luther wandte sich gegen den Ablasshandel.
[1] „Nicht nur die evangelische Sorge ums unverkäufliche Seelenheil stachelte den Protest gegen den Ablasshandel an, sondern auch die landesherrliche Furcht vor einem monetären Ausbluten des eigenen Gebiets.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ablasshandel
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAblasshandel

Quellen:

  1. Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3, Seite 39.
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