Äquivalenzaussage
Seien und normierte Räume über dem Körper und
- eine lineare Abbildungen, dann sind folgende Aussagen äquivalent:
- (1) T ist stetig in jedem Punkt
- (2) T ist stetig im Nullvektor
- (3) Es existiert ein mit für alle mit
- (4) Es existiert ein mit für alle ,
Beweis
Ringschluss von (1) (2) (3) (4) (1)
Folgerung (1) nach (2)
klar, da der Nullvektor
Folgerung (2) nach (3) - Teil 1
Wir zeigen die Kontraposition. Annahme, dass die Menge unbeschränkt ist. D.h. es gibt eine Folge mit dem Nullvektor mit
- .
Damit erzeugen wir eine Folge
Damit erhält man auch die Unstetigkeit in mit:
- .
Folgerung (2) nach (3) - Teil 2
Auf der anderen Seite ist aber auch eine Nullfolge in , denn:
Bei konvergiert gegen den Nullvektor aus . Bei einer stetigen linearen Abbildung in müsste damit auch gelten und die Bildfolge gegen den Nullvektor konvergieren. Es gilt aber . Daher ist nicht stetig in .
Folgerung (3) nach (4) - Fall 1
Nach Voraussetzung gilt (3), d.h.: Es existiert ein mit für alle mit . Man wählt für das gesucht der Aussage (4) das durch Aussage (3) gegebene und betrachtet die Fallunterscheidung für und :
- Fall 1: Für den Nullvektor in gilt die Behauptung (4), denn:
Folgerung (3) nach (4) - Fall 2
- Fall 2: Sei nun und beliebig gewählt. Dann gilt mit , dass
- Damit kann die Aussage (3) auf angewendet werden und man erhält:
- Insgesamt erhält man (3): bzw.
Folgerung (4) nach (1) - Teil 1
Nach Voraussetzung gelte (4), d.h. es existiert ein mit für alle . Ferner sei beliebig gewählt. Ferner sein ein Folge in gegeben, die gegen konvergiert. Man muss nun zeigen, dass die Folge gegen konvergiert.
Folgerung (4) nach (1) - Teil 2
Die Konvergenz der Folge gegen wird wie folgt abgeschätzt:
- ,
da in gegen konvergiert und mit durch Abschätzung auch konvergiert.
Operatornorm
Alternative Aussage
Alternativ zu (3) kann man die Aussage auch wie folgt formulieren
- (3') Es existiert ein mit
Dies ist äquivalent zu
Definition: Operatornorm
Seien und normierte Vektorräume über dem Körper und die Menge der linearen Abbildung von nach . sei ein linearer Operator. Dann ist die Operatornorm
bezüglich der Vektornormen und durch
definiert.
Siehe auch
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