Dies wird über den induktiven Aufbau der Terme bzw. der Ausdrücke bewiesen. (1). Für eine Konstante ist die Aussage richtig, da ihre Interpretation unverändert ist. Für eine Variable macht man eine Fallunterscheidung. Wenn
mit einer der an der Substitution beteiligten Variablen ist, so ist
Bei einer an der Substitution nicht beteiligten Variablen ist
Wenn ein -stelliges Funktionssymbol ist und Terme sind, für die die Gleichheit schon bekannt ist, so ist
(2). Für einen Ausdruck der Form bedeutet
einfach
Dies ist äquivalent zu
was nach dem ersten Teil einfach
bedeutet. Dies wiederum ist äquivalent zu
Sei nun ein -stelliges Relationssymbol und seien Terme. Die Gültigkeit
bedeutet
und dies bedeutet, dass
zur Relation gehört. Nach dem ersten Teil ist dieses Tupel gleich
Wegen ist dies äquivalent zu
Für die weiteren Aussagen beweist man die Äquivalenz durch Induktion über den Aufbau der Ausdrücke, und zwar über alle Interpretationen simultan; dies ist für die aussagenlogischen Junktoren unmittelbar klar. Betrachten wir also einen Ausdruck der Form . Die Gültigkeit
bedeutet gemäß der Festlegung in Definition, dass
gilt, wobei in nicht vorkommt. Dies bedeutet, dass für jedes der Grundmenge der Interpretation die Beziehung
gilt. Nach Induktionsvoraussetzung (angewendet auf die Interpretation ) bedeutet dies
für alle . Aufgrund des Koinzidenzlemmas ist dies äquivalent zu
Dies ist äquivalent (für alle ) zu
was bei klar ist und bei aus dem Koinzidenzlemma folgt, da dann nicht in vorkommt. Dies bedeutet wiederum
und damit