Aussage

Gegeben seien ein normierter Raum , ein abgeschlossener echter Unterraum von und eine reelle Zahl .

Dann existiert ein normiertes Element , so dass gilt [1] [2]:

für alle .

Bemerkung

Mit der obigen Aussage des Satzes gilt auch die Ungleichung für das folgende Infimum:

.

Das Lemma wird später für im Kurs für den Kompaktheitssatz von Riesz verwendet.

Beweis

Der Beweis gliedert sich in die folgenden zwei Teilschritte:

  • (1) Abstands von Elementen zum Untervektorraum mit der Definition von
  • (2) Abschätzungen in einer Ungleichungskette

(1) Abstands von Elementen zum Untervektorraum

Da ein echter Untervektorraum von ist, dann gibt es einen Punkt z außerhalb der echten Teilmenge U mit

(2) Abstands von Elementen zum Untervektorraum

Der Abstand zu muss positiv sein, da U nach Vorraussetzung abgeschlossen ist. Sei ein vorgegeben. Da d als Infimum definiert ist, gibt es ein mit

Man definiert nun wie folgt:

mit .

(3) Ungleichungskette

Damit ergibt sich folgende Ungleichung:

q.e.d.

Einzelnachweise

  1. Harro Heuser: Funktionalanalysis, Teubner-Verlag (1975), Hilfssatz 10.2
  2. Joseph Diestel: Sequences and Series in Banach Spaces, Springer-Verlag (1984), Kap. I, Lemma auf Seite 2

Siehe auch

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