4-Dimethylaminophenol
Strukturformel | ||||||||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||||||||
Freiname | 4-Dimethylaminophenol | |||||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C8H11NO | |||||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||||||||
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Arzneistoffangaben | ||||||||||||||||||||||
ATC-Code |
V03AB27 | |||||||||||||||||||||
Wirkstoffklasse | ||||||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||||
Molare Masse | 137,18 g·mol−1 | |||||||||||||||||||||
Schmelzpunkt |
76–77 °C[1] | |||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||
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Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
4-Dimethylaminophenol (4-DMAP) ist ein Antidot (Gegengift) bei einer Vergiftung durch Cyanide, Blausäure, Nitrile und Schwefelwasserstoff.[3] Das Wirkungsprinzip beruht auf der Bildung von Methämoglobin zur Bindung freier Cyanid-Ionen. Als Nebenwirkung kann eine Hämolyse stattfinden.
Die Verabreichung von 4-DMAP ist nur ein Schritt, um einer Vergiftung durch Cyanid-Ionen entgegenzuwirken. Die Gabe von Natriumthiosulfat oder Hydroxycobalamin ist unumgänglich.
Die Gabe von 4-DMAP ist aufgrund der Wirkweise bei Rauchgasintoxikation kontraindiziert, da immer eine Mischintoxikation mit Kohlenmonoxid vermutet werden muss.[4]
4-DMAP war von 2014 bis 2017 auf dem deutschen Markt wegen einer Produktionsumstellung nicht mehr lieferbar. Es musste daher auf Alternativprodukte zurückgegriffen werden.[5]
Überdosierung
Als Antidot bei einer Überdosierung von 4-DMAP (Dimethylaminophenol) kann Methylenblau verabreicht werden.
Verwechslungsgefahr
Aufgrund identischer Kurzbezeichnungen (4-DMAP) kann es unter Umständen zur Verwechslung mit 4-(Dimethylamino)pyridin kommen, welches jedoch kein Gegengift bei Blausäurevergiftungen ist.
Einzelnachweise
- ↑ E. Bamberger, P. Leyden: Weitere Beiträge zur Kenntniss des Dimethylanilinoxyds. In: Chem. Ber. 34, 1901, S. 12–26, doi:10.1002/cber.19010340106.
- ↑ 4-(dimethylamino)phenol im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 16. Januar 2020. Für diesen Stoff liegt noch keine harmonisierte Einstufung vor. Wiedergegeben ist eine von einer Selbsteinstufung durch Inverkehrbringer abgeleitete Kennzeichnung von
- ↑ Eintrag zu 4-DMAP. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 14. November 2017.
- ↑ T. Zilker u. a.: Rauchgasinhalations-Intoxikation. In: Der Notarzt. 26, 2010, S. 95–102.
- ↑ Kurzinformation zum 6. Jour Fixe zum Thema "Liefer- und Versorgungsengpässe" vom 22. März 2018, zuletzt abgerufen am 24. März 2022