Schneckenberg (Natur- und Landschaftsschutzgebiet)

Der Schneckenberg ist ein vom Regierungspräsidium Freiburg am 26. Dezember 1978 durch Verordnung ausgewiesenes Natur- und Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Natur- und Landschaftsschutzgebiet Schneckenberg

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Vogtsburg im Kaiserstuhl
Fläche 6,3 ha
Kennung 3.103 (NSG)
3.15.012 (LSG)
Geographische Lage 48° 4′ N,  38′ O
Schneckenberg (Natur- und Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Schneckenberg (Natur- und Landschaftsschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 26. Dezember 1978
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Lage

Das Schutzgebiet liegt etwa 500 m nordöstlich des Stadtteils Achkarren und einen Kilometer südwestlich von Bickensohl. Es gehört zum Naturraum Kaiserstuhl und ist Teil des gleichnamigen FFH- und Vogelschutzgebiets. Der südliche Teil ist mit ca. 3 ha als Naturschutzgebiet, der nördliche Teil mit ca. 3,3 ha als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung des Schneckenbergs als Lebensraum verschiedener Gesellschaften seltener wärmeliebender Pflanzen; als bedeutendes Demonstrations- und Forschungsobjekt der Botanik [sowie] als die Kulturlandschaft des Kaiserstuhls bereichernder, naturhafter Landschaftsteil.“[1]

Landschaftscharakter

Das Gebiet ist überwiegend bewaldet. Im Süden befindet sich ein als Waldbiotop geschützter Elsbeeren-Hainbuchen-Traubeneichenwald mit Flaumeichen. Darin eingebettet liegt ein hochwertiger Trockenrasen, auf dem zahlreiche seltene Pflanzenarten wie das Sand-Fingerkraut und das Sand-Vergissmeinnicht wachsen. Auch die Westliche Smaragdeidechse kommt hier vor. Im nördliche Teil sind zwei Waldlichtungen mit Magerrasenvegetation vorhanden.

Siehe auch

Commons: Naturschutzgebiet Schneckenberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg als höhere Naturschutzbehörde über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Schneckenberg" vom 26. Dezember 1978 (GBl. 1979, S. 77). Abgerufen am 21. April 2024.
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