zubilligend
zubilligend (Deutsch)
Adjektiv
- Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.
Partizip I
Worttrennung:
- zu·bil·li·gend
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡suːˌbɪlɪɡn̩t]
- Hörbeispiele: zubilligend (Info), zubilligend (Info)
Grammatische Merkmale:
- Partizip Präsens des Verbs zubilligen
zubilligend ist eine flektierte Form von zubilligen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zubilligen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zubilligen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
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