Wir zeigen zuerst die schwache Repräsentierbarkeit, dass also für alle die Zugehörigkeit genau dann vorliegt, wenn die Ableitbarkeit gilt.
Wenn eine gerade natürliche Zahl ist, so ist
wobei wir die in die zwei gleichgroßen Häften aufgeteilt haben. Da in die Assoziativität und Kommutativität ableitbar ist (was auch der Grund dafür ist, dass wir in der Darstellung von als Summe von keine Klammerung festlegen müssen), ist auch
wobei und Abkürzungen für Einsersummen sind. Aufgrund der Existenzeinführung im Sukzedens ist
und mit Modus Ponens auch
also
Wenn ungerade ist, so ist definitiv nicht
da wegen dies auch in gelten würde, was aber nicht der Fall ist.
Es liegt aber keine starke Repräsentierbarkeit vor. In diesem Fall würde nämlich für ungerade die Ableitbarkeit