terhalt jeder eingehende Scheffel Weitzen 2 gr.
Korn 1 gr. jedes Faß Bier auch 1 gr. dazu abgiebt.
An ihnen zu freveln ist unter Bau = Zuchthauß
und Prangerstrafe verboten. Wer eine zerschlaͤgt und
sich selbst darzu meldet giebt ein neu Schock Strafe.
Die Laterneninspection besteht aus 1 Direcktor
dem geh. Finanzrathe Vieth, 1 geh. Sekret. Mat=
haͤi, welcher die Rechnung fuͤhrt, Anschaffen des
Oels und den Unterhalt der Laternen besorgt. Sie
ist ein Zweig der Generalhauptkasse. Die Unter=
haltungskosten belaufen sich jaͤhrl. auf 5000 Thlr.
Maͤrkte
Dresden hat 5 Jahrmaͤrkte, davon 2 zu
Neustadt sind; nehmlich den Sonntag nach Kan=
tate, und den Sonntag nach Mariaͤ Geburt.
Not. Faͤllt dieser Tag Sonntags, so geht er mit den Mon=
tage an, faͤllt er in die letzten Tage der Woche, so geht
er kuͤnftige Woche an.
Die uͤbrigen 3 in Stadt Dresden sind der
Fastenmarkt nach Invocavit, 2) der Johannis=
markt.
Not. Faͤllt Johannisfest die ersten Tage der Woche, so
geht er so gleich den Tag drauf an: faͤllt es aber die
letztern Tage vom Donnerstage an, so nimmt er erst
folgenden Montag seinen Anfang.
3) Sonntag nach Galli oder nach dem 17. Oct.*
Wochenmaͤrkte sind in Dresden Montags.
Mittew. Freit.
Neustadt Dienstags und Donnerstags
in Friedrichst. ist alle Donnerstage Viehmarkt.
Die Siebenlehner Becken duͤrfen alle Wochen
Montags ihre Waren in Dresden verkaufen, und
- * Ohne den 5, 6 Tage langen so genannten Stritzel=
markt vor dem Weihnachtsfeste.