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Institutsgruppe

Institut für Kartographie

Verfasser
  • Phijen
Ersterscheinungsdatum dieses Artikels

11. Januar 2007

Kartographie im öffentlichen Dienst

Die Kartographie findet in Deutschland vorallem in diversen Bundes- und Landesämtern ihre Zugehörigkeit.

  • So sind zum Beispiel die Landesvermessungsbehörden oder auch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie vorallem für die Erstellung von topographischen Karten zuständig. Die Landesämter erstellen Karten bis zu einem Maßstab von 1:100 000, alle kleineren Maßstäbe übernimmt das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie in Frankfurt. In Ausnahmefällen erstellen auch die Landesämter Karten in kleineren Maßstäben, um beispielsweise eine Übersichtskarte für das jeweilige Bundesland zu ermöglichen.
  • Die sogenannten Kataster- bzw. Vermessungsämter sind für die Liegenschaftskarten zuständig, welche in den Maßstäben 1:500 für Großstädte, in 1:1000 für Mittel- und Kleinstädte und in 1:2500 für das weniger bebaute Umland erhältlich sind.
  • Stadt- und Stadtteilkarten werden von den jeweiligen Stadtvermessungsämter erstellt. Einheitliche Maßstäbe sind hier logischerweise nicht immer möglich, da jede Stadt unterschiedlich groß ist und die Kartenformate eingehalten werden wollen.
  • Die jeweilige Landesforstverwaltung beschäftigt sich hauptsächlich mit der Erstellung von Forstkarten. Auch hier können keine einheitlichen Maßstäbe angegeben werden.
  • Strom- und Kanalkarten werden allerdings von den jeweiligen Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung herausgegeben.
  • Geologische Karten, sowie auch Bodenkarten werden in den unterschiedlichsten Maßstäben von den jeweiligen geologischen Landesämtern bzw. den Landesämtern für Umwelt herausgegeben.
  • Militärische Karten, sogenannte Karten der Landesverteidigung, werden vom Militärgeographischen Dienst der Bundeswehr hergestellt.
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