< Fachbereich Rechtswissenschaft

Die Grundlagen sind oft ungeliebte Fächer pragmatisch denkender Studenten. Allerdings bieten sie die Möglichkeit eines tieferen methodischen und dogmatischen Verständnisses der Rechtswissenschaften und stellen insbesondere Schnittpunkte zu fachbereichsübergreifenden Thematiken dar. Als solche sind sie, gerade im Universitätsstudium nicht wegzudenken.

Die Grundlagenfächer sind im einzelnen:

  • Rechtsphilosophie
  • Rechtstheorie
  • Rechtssoziologie
  • Methoden- und Argumentationslehre
  • Deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte
  • Römische Rechts- und Verfassungsgeschichte
This article is issued from Wikiversity. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.