Gefahrenklasse

Die Gefahrenklassen geben für Gefahrstoffe die Art der physikalischen Gefahr, die Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Gefahr für die Umwelt wieder. Innerhalb des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und der europäischen CLP-Verordnung werden die Gefahrenklassen in Gefahrenkategorien untergliedert.[1]

Gefahrenklassen spielen auch beim Transport von Gefahrgütern über die Straße (ADR), in der Luft (DGR der IATA) und auf See (IMDG) eine Rolle (siehe Gefahrgutklasse).

CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)

Mit der Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) wurden die deutschen Bezeichnungen für die Gefahrenklassen in englische Bezeichnungen umbenannt. Dies stellt eine Besonderheit dar, da normalerweise alle Sprachen in der EU gleichwertig sind. Dies ist nur eine sprachspezifische Berichtigung der Anhänge.

Die direkte Umwandlung aus der alten Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG (DSD) oder nach Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) (DPD) in die neue Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist nur in den wenigsten Fällen möglich, da die Einstufungs- und Prüfkriterien teilweise voneinander abweichen.

In den folgenden Tabellen sind Gefahrenkategorien, die es zwar im GHS gibt, aber nicht in der europäischen CLP-Verordnung, farbig hervorgehoben. Zur jeweiligen Gefahrenkategorie sind die entsprechenden GHS-Piktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise (H-Statements) und Sicherheitshinweise (P-Statements) zugeordnet. Die in den Spalten "Gefahrenklasse" angegebenen Nummern entsprechen den jeweiligen Abschnittsnummern im Anhang I der CLP-Verordnung.

GHS Piktogramm

Die Piktogramme bestehen aus zwei Teilen, dem Symbol und der roten rautenförmigen (diamond shape) Umrandung. Die Piktogramme unter GHS/CLP sind wie folgt kodiert und bezeichnet:[2]

GHS01GHS02GHS03GHS04GHS05GHS06GHS07GHS08GHS09
explodierende
Bombe
FlammeFlamme über
einem Kreis
GasflascheÄtzwirkungTotenkopf mit
gekreuzten
Knochen
Ausrufe-
zeichen
Gesundheits-
gefahr
Umwelt

H-Statements

Die H-Statements folgen folgender Codierung:

  • H2** – physikalische Gefahren
  • H3** – Gesundheitsgefahren
  • H4** – Umweltgefahren

Der erste Vorschlag für eine Codierung sah eine Kombination aus zwei Buchstaben und zwei Ziffern vor (HP**, HH**, HE**).[3] Die Einteilung in drei Gruppen basiert auf einem Vorschlag der CEFIC.[4]

Physikalische Gefahren

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

GefahrenklasseGefahrenklasse-
Gefahrenkategorie-Code
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut[Anm. 1]
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.1 Explosive Stoffe/Gemische und
Erzeugnisse mit Explosivstoff
Unst. Expl.GHS01 GefahrH200-[Anm. 2] E
R2/R3
Expl. 1.1GHS01 GefahrH201Klasse 1.1
Expl. 1.2GHS01 GefahrH202Klasse 1.2
Expl. 1.3GHS01 GefahrH203Klasse 1.3
Expl. 1.4GHS01 AchtungH204Klasse 1.4
Expl. 1.5GefahrH205Klasse 1.5
Expl. 1.6Klasse 1.6
  1. Ausschlaggebend für die Einstufung ist auch die Art der Verpackung
  2. für den Transport nicht zugelassen

Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabiler und pyrophorer Gase)

GefahrenklasseGefahrenklasse-
Gefahrenkategorie-Code
UnterkategoriePiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.2.
Entzündbares Gas
1AFlam. Gas 1AGHS02 GefahrH220Klasse 2 F+
R12
Pyr. Gas pyrophore GaseGHS02 GefahrH220232--
Chemisch
instabiles
Gas
[Anm. 1]
Chem. Unst. Gas AGHS02 GefahrH220230--
Chem. Unst. Gas BGHS02 GefahrH220231--
1BFlam. Gas 1BGHS02 GefahrH221Klasse 2 F+
R12
2Flam. Gas 2AchtungH221Klasse 2
  1. Für „chemisch instabile Gase“ kann zusätzlich eine der Kategorien A oder B angegeben werden, ohne dass damit ein weiteres Piktogramm oder Signalwort verbunden wäre.

Aerosole

GefahrenklasseGefahrenklasse-
Gefahrenkategorie-Code
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.3. Aerosole Aerosol 1GHS02 GefahrH222229Klasse 2 F/F+
R11/R12
oder kein Symbol
R10[Anm. 1]
Aerosol 2GHS02 AchtungH223229
Aerosol 3-AchtungH229--
  1. Wegen unterschiedliche Kriterien keine direkte Umwandlung möglich

Oxidierende Gase

GefahrenklasseGefahrenklasse-
Gefahrenkategorie-Code
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.4 Oxidierende GaseOx. Gas 1GHS03 GefahrH270Klasse 5.1 O
R8

Gase unter Druck

GefahrenklasseGefahrenklasse-
Gefahrenkategorie-Code
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.5 verdichtetes GasPress. Gas (Comp.)GHS04 AchtungH280Klasse 2 keine
Entsprechung
2.5 verflüssigtes GasPress. Gas (Liq.)GHS04 AchtungH280
2.5 tiefgekühltes verflüssigtes GasPress. Gas (Ref. Liq.)GHS04 AchtungH281
2.5 gelöstes GasPress. Gas (Diss.)GHS04 AchtungH280
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften

Entzündbare Flüssigkeiten

GefahrenklasseGefahrenklasse-
Gefahrenkategorie-Code
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.6 Entzündbare FlüssigkeitenFlam. Liq 1GHS02 GefahrH224Klasse 3 F+
R12
Flam. Liq. 2GHS02 GefahrH225 F
R11
Flam. Liq. 3GHS02 AchtungH226Kein Symbol
R10[Anm. 1]
Flam. Liq. 4[Anm. 2]AchtungH227[Anm. 3]Keine Entsprechung[Anm. 4]
  1. Abweichungen in den Kriterien, Unterschiedliche Einstufung bei den Flammpunkten
  2. Nur GHS, Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt >60 °C und ≤93 °C, keine Umsetzung unter CLP
  3. Combustible liquid
  4. Das US-amerikanische Gefahrgutrecht kennt dieses Kriterium.

Entzündbare Feststoffe

GefahrenklasseGefahrenklasse-
Gefahrenkategorie-Code
PiktogrammSignalwortGefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.7 Entzündbare FeststoffeFlam. Sol. 1GHS02 GefahrH228Klasse 4.1 F
R11
Flam. Sol. 2GHS02 AchtungH228

    Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

    GefahrenklasseGefahrenklasse-
    Gefahrenkategorie-Code
    PiktogrammSignalwortGefahren-
    hinweis
    entspricht
    im Gefahr-
    gut
    entspricht
    RL 67/548/EWG
    (veraltet)
    [Anm. 1]
    2.8 Selbstzersetzliche
    Stoffe und Gemische
    Self-react AGHS01 GefahrH240-[Anm. 2] E
    R2/R3
    Self-react BGHS01
    GHS02
    GefahrH241Klasse 1
    Klasse 4.1
    Self-react CDGHS02 GefahrH242Klasse 4.1 F
    R10/R11/R12
    Self-react EFGHS02 AchtungH242
    Self-react Gkeine
    Entsprechung
    R10
    1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften
    2. für den Transport nicht zugelassen

    Pyrophore (selbstentzündliche) Flüssigkeiten

    GefahrenklasseGefahrenklasse-
    Gefahrenkategorie-Code
    PiktogrammSignalwortGefahren-
    hinweis
    entspricht
    im Gefahr-
    gut
    entspricht
    RL 67/548/EWG
    (veraltet)
    2.9 Pyrophore FlüssigkeitenPyr. Liq. 1GHS02 GefahrH250Klasse 4.2 F
    R17

      Pyrophore (selbstentzündliche) Feststoffe

      GefahrenklasseGefahrenklasse-
      Gefahrenkategorie-Code
      PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
      im Gefahr-
      gut
      entspricht
      RL 67/548/EWG
      (veraltet)
      2.10 Pyrophore FeststoffePyr. Sol. 1GHS02 GefahrH250Klasse 4.2 F
      R17

        Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

        GefahrenklasseGefahrenklasse-
        Gefahrenkategorie-Code
        PiktogrammSignalwortGefahren-
        hinweis
        entspricht
        im Gefahr-
        gut
        entspricht
        RL 67/548/EWG
        (veraltet)
        [Anm. 1]
        2.11 Selbsterhitzungsfähige
        Stoffe und Gemische
        Self-heat. 1GHS02 GefahrH251Klasse 4.2 F
        R11
        oder keine
        Entsprechung
        Self-heat. 2GHS02 AchtungH252
        1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften.

        Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

        GefahrenklasseGefahrenklasse-
        Gefahrenkategorie-Code
        PiktogrammSignalwortGefahren-
        hinweis
        entspricht
        im Gefahr-
        gut
        entspricht
        RL 67/548/EWG
        (veraltet)
        2.12 Stoffe oder Gemische,
        die in Berührung
        mit Wasser entzündbare
        Gase entwickeln
        Water-react. 1GHS02 GefahrH260Klasse 4.3 F
        R15
        Water-react. 2GHS02 GefahrH261
        Water-react. 3GHS02 AchtungH261

          Oxidierende Flüssigkeiten

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahren-
          hinweis
          entspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          RL 67/548/EWG
          (veraltet)
          [Anm. 1]
          2.13 Oxidierende FlüssigkeitenOx. Liq. 1GHS03 GefahrH271Klasse 5.1 O
          R8/R9
          Ox. Liq. 2GHS03 GefahrH272 O
          R8
          Ox. Liq. 3GHS03 AchtungH272
          1. Keine Unterscheidung nach dem Aggregatzustand.

          Oxidierende Feststoffe

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahren-
          hinweis
          entspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          RL 67/548/EWG
          (veraltet)
          [Anm. 1]
          2.14 Oxidierende FeststoffeOx. Sol. 1GHS03 GefahrH271Klasse 5.1 O
          R8/R9
          Ox. Sol. 2GHS03 GefahrH272 O
          R8
          Ox. Sol. 3GHS03 AchtungH272

          Es gibt auch viele Produkte, die Gefahrgutklasse 5.1 klassifiziert sind, aber nach RL 67/548/EWG nicht mit O (R8) zu kennzeichnen sind. Die Ursache liegt in unterschiedlichen Prüfmethoden. Die Prüfmethode der Einstufung für O ist ein reiner ja/nein-Test (Methode A.17). Die Prüfung der Klasse 5.1 und jetzt auch der Kategorie Ox. Sol. 1–3 wird nach Methode O.1 durchgeführt – dabei sind nun die Kategorien 1–3 identisch mit den Verpackungsgruppen der Gefahrgutklasse 5.1 identisch. Viele Produkte mit Gefahrgutklasse 5.1 sind am Markt frei verkäuflich – Produkte mit Kennzeichnung O nach RL 67/548/EWG unterliegen der Chemikalienverbotsverordnung!

          1. Keine Unterscheidung nach dem Aggregatzustand

          Organische Peroxide

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahren-
          hinweis
          entspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          RL 67/548/EWG
          (veraltet)
          2.15 Organische PeroxideOrg. Perox. AGHS01 GefahrH240-[Anm. 1] E
          R8/R9
          Org. Perox. BGHS01
          GHS02
          GefahrH241Klasse 1
          Klasse 5.2
          Org. Perox. CDGHS02 GefahrH242Klasse 5.2 O
          R7
          Org. Perox. EFGHS02 AchtungH242
          Org. Perox. GKeine
          Entsprechung
          1. für den Transport nicht zugelassen

          Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahren-
          hinweis
          entspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          RL 67/548/EWG
          (veraltet)
          [Anm. 1]
          2.16 Stoffe und Gemische,
          die gegenüber Metallen
          korrosiv sind
          Met. Corr. 1GHS05 AchtungH290Klasse 8 keine
          Entsprechung
          1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften.

          Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahren-
          hinweis
          entspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          RL 67/548/EWG
          (veraltet)
          [Anm. 1]
          2.17 Desensibilisierte
          explosive Stoffe/Gemische
          Desens. Expl. 1GHS02 GefahrH206Klasse 4.1 F
          R1/R11
          Desens. Expl. 2GHS02 GefahrH207
          Desens. Expl. 3GHS02 AchtungH207
          Desens. Expl. 4GHS02 AchtungH208
          1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften

          Gesundheitsgefahren

          Akute Toxizität

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahren-
          hinweis
          entspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          RL 67/548/EWG
          (veraltet)
          3. 1 Akute ToxizitätAcute Tox. 1[Anm. 1]GHS06 Gefahroral H300
          dermal H310
          inhalativ H330
          Klasse 6.1 T+/T
          R23/R24/R25
          R26/R27/R28
          Acute Tox. 2GHS06 Gefahroral H300
          dermal H310
          inhalativ H330
          Acute Tox. 3GHS06 Gefahroral H301
          dermal H311
          inhalativ H331
          T
          Xn
          R20/R21/R22
          [Anm. 2]
          Acute Tox. 4GHS07 Achtungoral H302
          dermal H312
          inhalativ H332
          keine
          Entsprechung
          Acute Tox. 5[Anm. 3]Achtungoral H303[Anm. 4]
          dermal H313[Anm. 5]
          inhalativ H333[Anm. 6]
          keine
          Entsprechung
          1. Die Einstufung in die Gefahrenkategorien erfolgt unter GHS/CLP entweder über einem LD/LC50-Wert, oder über einen abgeleiteten/errechneten ATE-Wert
          2. Unterschiedliche Einstufungswerte für LD50 lassen in diesem Bereich keine direkte Umwandlung zu.
          3. Nur GHS, Stoffe mit einem LD50 > 2000 mg/kg ≤5000 mg/kg, keine Umsetzung unter CLP
          4. May be harmful if swallowed
          5. May be harmful in contact with skin
          6. May be harmful if inhaled

          Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahren-
          hinweis
          entspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          RL 67/548/EWG
          (veraltet)
          3. 2 Ätzwirkung auf die
          Haut/Hautreizung
          Skin Corr. 1GHS05 GefahrH314Klasse 8 keine Entsprechung
          Skin Corr. 1AGHS05 GefahrH314 C
          R35
          Skin Corr. 1B
          Skin Corr. 1C C
          R34
          Skin Irrit. 2GHS07 AchtungH315keine
          Entsprechung
          Xi
          R38
          [Anm. 1]
          Skin Irrit. 3[Anm. 2]AchtungH316[Anm. 3]keine Entsprechung
          1. Die Gefahren „Xi, R36 – Reizt die Augen“ und „Xi, R37 – Reizt die Atemwege“ finden sich in anderen Gefahrenklassen wieder.
          2. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
          3. Causes mild skin irritation.

          Schwere Augenschädigung/Augenreizung

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          nach RL 67/548/EWG
          Gesundheitsgefahren
          3.3 Schwere Augenschädigung/AugenreizungEye Dam. 1GHS05 GefahrH318keine
          Entsprechung
          Xi
          R41
          Eye Irrit. 2GHS07 AchtungH319 Xi
          R36
          Eye Irrit. 2B[Anm. 1]AchtungH320[Anm. 2]Keine Entsprechung
          1. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
          2. Causes eye irritation

          Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege

          GefahrenklasseGefahrenklasse-
          Gefahrenkategorie-Code
          PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
          im Gefahr-
          gut
          entspricht
          nach RL 67/548/EWG
          Gesundheitsgefahren
          3.4Sensibilisierung der AtemwegeResp. Sens. 1GHS08 GefahrH334keine
          Entsprechung
          Xn
          R42
          3.4 Sensibilisierung der HautSkin Sens. 1GHS07 AchtungH317 Xi
          R43

            Mit der Verordnung (EG) 286/2011 vom 10. März 2011 können allergene Stoffe bei entsprechender Datenlage verfeinert untergliedert werden:

            • 1A Starkes Allergen
            • 1B Sonstiges Allergen

            Für die Einstufung von Stoffen hat dies keine direkte Auswirkung. Jedoch bei der Einstufung von Gemischen gelten für die Unterkategorien unterschiedliche Grenzwerte für die Einstufung.

            Gefahrenklasse
            3.4
            Gefahrenklasse-
            Gefahrenkategorie-Code
            PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
            im Gefahr-
            gut
            entspricht
            nach RL 67/548/EWG
            Gesundheitsgefahren
            Sensibilisierung der AtemwegeResp. Sens. 1
            Unterkategorie 1A
            Unterkategorie 1B
            GHS08 GefahrH334keine
            Entsprechung
            Xn
            R42
            Sensibilisierung der HautSkin Sens. 1
            Unterkategorie 1A
            Unterkategorie 1B
            GHS07 AchtungH317 Xi
            R43

            Keimzell-Mutagenität

            GefahrenklasseGefahrenklasse-
            Gefahrenkategorie-Code
            PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
            im Gefahr-
            gut
            entspricht
            nach RL 67/548/EWG
            Gesundheitsgefahren
            3.5 Keimzell-MutagenitätMuta. 1AGHS08 GefahrH340keine
            Entsprechung
            T
            muta. Kat 1
            R46
            Muta. 1B T
            muta. Kat 2
            R46
            Muta. 2GHS08 AchtungH341 Xn
            muta. Kat 3
            R68

              Karzinogenität

              GefahrenklasseGefahrenklasse-
              Gefahrenkategorie-Code
              PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
              im Gefahr-
              gut
              entspricht
              nach RL 67/548/EWG
              Gesundheitsgefahren
              3.6 KarzinogenitätCarc. 1AGHS08 GefahrH350keine
              Entsprechung
              T
              carc. Kat 1
              R45/R49
              Carc. 1B T
              carc. Kat 2
              R45/R49
              Carc. 2GHS08 AchtungH351 Xn
              carc. Kat 3
              R40

                Reproduktionstoxizität

                GefahrenklasseGefahrenklasse-
                Gefahrenkategorie-Code
                PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
                im Gefahr-
                gut
                entspricht
                nach RL 67/548/EWG
                Gesundheitsgefahren
                3.7 ReproduktionstoxizitätRepr. 1AGHS08 GefahrH360keine
                Entsprechung
                T
                repr. Kat 1
                R60/R61
                Repr. 1B T
                repr. Kat 2
                R60/R61
                Repr. 2GHS08 AchtungH361 Xn
                repr. Kat 3
                R62/R63
                Lact.H362R64

                  Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)

                  GefahrenklasseGefahrenklasse-
                  Gefahrenkategorie-Code
                  PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
                  im Gefahr-
                  gut
                  entspricht
                  nach RL 67/548/EWG
                  Gesundheitsgefahren
                  3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität
                  (einmalige Exposition)
                  STOT SE 1[Anm. 1]GHS08 GefahrH370keine
                  Entsprechung
                  T
                  R39[Anm. 2]
                  STOT SE 2GHS08 AchtungH371 Xn
                  R68[Anm. 3]
                  STOT SE 3GHS07 AchtungH335 oder H336 Xi
                  R37
                  R67
                  1. Specific target organ toxicity — single exposure
                  2. In Verbindung mit R26/R27/R28 bzw. R23/R24/R25
                  3. In Verbindung mit R20/R21/R22

                  Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)

                  GefahrenklasseGefahrenklasse-
                  Gefahrenkategorie-Code
                  PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
                  im Gefahr-
                  gut
                  entspricht
                  nach RL 67/548/EWG
                  Gesundheitsgefahren
                  3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität
                  (wiederholte Exposition)
                  STOT RE 1[Anm. 1]GHS08 GefahrH372keine
                  Entsprechung
                  T
                  R48[Anm. 2]
                  STOT RE 2GHS08 AchtungH373 Xn
                  R48[Anm. 3]
                  R33
                  1. Specific target organ toxicity — repeated exposure
                  2. In Verbindung mit R23/R24/R25
                  3. In Verbindung mit R20/R21/R22

                  Aspirationsgefahr

                  GefahrenklasseGefahrenklasse-
                  Gefahrenkategorie-Code
                  PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
                  im Gefahr-
                  gut
                  entspricht
                  nach RL 67/548/EWG
                  Gesundheitsgefahren
                  3.10 Aspirationsgefahr[Anm. 1]Asp. Tox. 1GHS08 GefahrH304keine
                  Entsprechung
                  Xn
                  R65
                  Asp. Tox 2[Anm. 2]GHS08 AchtungH305[Anm. 3]keine Entsprechung
                  1. Diese Gefahrenklasse wird in China unter GHS nicht umgesetzt
                  2. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
                  3. May be harmful if swallowed and enters airways

                  Umweltgefahren

                  Gewässergefährdung

                  kurzfristig (akut) gewässergefährdend

                  GefahrenklasseGefahrenklasse-
                  Gefahrenkategorie-Code
                  PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
                  im Gefahr-
                  gut
                  entspricht
                  nach RL 67/548/EWG
                  Umweltgefahren
                  4.1 akut gewässergefährdendAquatic Acute 1[Anm. 1]GHS09 AchtungH400
                  [Anm. 2]
                  N
                  R50
                  Aquatic Acute 2[Anm. 3]H401[Anm. 4]keine Entsprechungkeine Entsprechung[Anm. 5]
                  Aquatic Acute 3[Anm. 6]H402[Anm. 7]keine EntsprechungR52
                  1. Zusätzlich erfolgt die Angabe eines M-Faktors
                  2. Bei Gütern, die nur „umweltgefährlich“ sind, werden beide Gefahrenzettel verwendet, bei Gütern mit der Nebengefahr „umweltgefährlich“ wird der Gefahrenzettel Nr. 9 nicht verwendet.
                  3. Nur GHS L(E)C50 >1 und ≤10, keine Umsetzung unter CLP
                  4. Toxic to aquatic life
                  5. R51 gab es nur in Kombination mit R53
                  6. Nur GHS L(E)C50 >10 und ≤100, keine Umsetzung unter CLP
                  7. Harmful to aquatic life

                  langfristig (chronisch) gewässergefährdend

                  GefahrenklasseGefahrenklasse-
                  Gefahrenkategorie-Code
                  PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
                  im Gefahr-
                  gut
                  entspricht
                  nach RL 67/548/EWG
                  Umweltgefahren
                  4.1 chronisch gewässergefährdendAquatic Chronic 1GHS09 AchtungH410
                  [Anm. 1]
                  N
                  R50/53
                  Aquatic Chronic 2GHS09 H411 N
                  R51/53
                  Aquatic Chronic 3H412keine
                  Entsprechung
                  R52/53
                  Aquatic Chronic 4H413R52
                  R53
                  1. Bei Gütern, die nur „umweltgefährlich“ sind, werden beide Gefahrenzettel verwendet, bei Gütern mit der Nebengefahr „umweltgefährlich“ wird der Gefahrenzettel Nr. 9 nicht verwendet.

                  Weitere Umweltgefahren

                  Ozonschichtschädigung

                  GefahrenklasseGefahrenklasse-
                  Gefahrenkategorie-Code
                  PiktogrammSignalwortGefahrenhinweisentspricht
                  im Gefahr-
                  gut
                  entspricht
                  nach RL 67/548/EWG
                  Umweltgefahren
                  5.1 die Ozonschicht schädigendOzone 1GHS07 AchtungH420keine
                  Entsprechung
                  N
                  R59

                    Siehe auch

                    Einzelnachweise

                    1. siehe Artikel 2 Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
                    2. CLP-Verordnung, Anhang V
                    3. Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Tenth session, 7-9 December 2005 Item 3(a) of the provisional agenda, 26. September 2005.
                    4. Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Eleventh session, 12-14 July 2006 Item 3(c) of the provisional agenda, 15. Mai. 2006.

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