Die Relation ist eine juristische Arbeitstechnik um als Richter oder Anwalt komplexe zivilrechtliche Streitstoffe übersichtlich und effizient aufzuarbeiten. Hauptzweck ist die Vermeidung unnötiger (und teurer) Beweisaufnahmen. Die Anfertigung einer Relation ist Prüfungsstoff im 2. Staatsexamen in einigen Bundesländern. Ein Muster findet sich hier.

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