< Schwimmen mit Kindern & Jugendlichen

Besonderheiten bei Kindern

Kinder bedürfen einer erhöhten Aufsichtspflicht. Das bedeutet im Klartext, dass ein Kind vor allem im nicht als Schwimmanlage ausgewiesenen Bereichen rund um die Uhr durch einen oder mehrere Erwachsene überwacht und angeleitet werden muss, wenn es im Wasser spielt. Im abgegrenzeten Schwimmbad mit vorhandenem Bademeister ist dies jedoch für den Erziehugnsberechtigten / die Aufsichtsperson entbehrlich. Der Schwimmvorgang muss vor allem im Meer so stattfinden, dass ein Kind parallel auf gleicher Höhe zur Aufsichtsperson schwimmt. Denn diese muss Eingreifen können, wenn das Kind doch unerwartet Probleme bekommt. Kinder dürfen in Hotelanlagen / Clubanlagen nur in Begleitung durch Aufsichtspersonen die Anlage verlassen, andernfalls muss dies verboten werden. Stellen sie sicher, dass Weisungen vom Kind eingehalten werden.

Besonderheiten bei Jugendlichen

Jugendliche (Alter 14 - 16 Jahre, auch Teenies genannt) unterliegen zwar auch einer Aufsichtspflicht, jedoch kann diese deutlich lockerer gehandhabt werden. Besonders wenn sie sich als Gruppe gegenseitig kontrollieren. Ein Sonderfall liegt vor bei bekannt behinderten Jugendlichen, welche auf gleicher Ebene wie Kinder einer absoluten Aufsichtspflicht unterliegen.

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