Die in diesem Kapitel abgebildeten Mustertexte sind als Formulierungs- und Strukturierungshilfen gedacht. Selbstverständlich müssen sie für verschiedene Rechtsgebiete und Fallkonstellationen individuell angepasst und ergänzt werden.
Anhörung
Die Anhörung des Betroffenen – die rechtlich betrachtet eine Vernehmung im Sinne der §§ 136 ff. StPO darstellt – ist nach § 55 OWiG reduziert auf die Gelegenheit des Betroffenen, sich zu äußern. Diese Gelegenheit ist ihm zu geben und er ist darauf hinzuweisen. In der Regel wird mit diesem Schreiben auch die Einleitung des Bußgeldverfahrens bekanntgegeben.
Ein typisches Anhörungsschreiben könnte z. B. so aussehen:
Herrn Max Mustermann
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Wichtig beim Anhörungsschreiben ist es, dass der Adressat den Sachverhalt erkennen kann und er in verständlicher Art und Weise auf sein Recht auf rechtliches Gehör hingewiesen wird.
Der anliegende Anhörungsbogen kann z. B. so aussehen:
Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren der Verwaltungsbehörde
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Bußgeldbescheid
Ein ausführlicher Bußgeldbescheid kann z. B. so aussehen:
Hans Mustermann
Hält die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrecht, entscheidet das Amtsgericht Musterstadt aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil, ohne dabei an den im Bußgeldbescheid getroffenen Ausspruch gebunden zu sein. Es kann also auch eine für Sie nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Das Amtsgericht kann auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn weder Sie noch die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren widersprechen.
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Im Zuge des immer weiter verbreiteten Online-Bankings verzichten aus Kostengründen immer mehr Verwaltungsbehörden auf die Beilegung eines Überweisungsträgers.
Dieser Bußgeldbescheid ist sehr ausführlich gehalten und geht im Detail auf den Sachverhalt ein. Eine bloße Nennung von Tatort und Zeit, sowie der damit verbundenen Rechtsverstöße wäre zwar ausreichend, kann aber im Falle einer Gerichtsverhandlung vom Richter gerügt werden. Insbesondere bei nicht alltäglichen Rechtsgebieten sollte auch ein Laie den Sachverhalt verstehen können. Wichtig ist auch die ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung, der Hinweis auf die Folgen bei Nichtbezahlen und die detaillierte Zahlungsaufforderung.
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