Urheberrechtsabgabe

Für Geräte, die zum Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials verwendet werden könnten, wird eine pauschale Abgabe fällig. Sie wird auf den Gerätepreis aufgeschlagen und vom Gerätehersteller an die Verwertungsgesellschaften abgeführt. Die Höhe der Abgabe ist von der Art des Geräts abhängig. Hier ein paar Beispiele:

EuroGerät
12,50Scanner
  5,00Telefax (Thermo und Tinte)
10,00Telefax (Laser)
12,50Drucker
15,00Multifunktionsgeräte (Tinte)
25,00Kopierer und Laser-Multifunktionsgeräte bis 14 Seiten/min
50,00Kopierer und Laser-Multifunktionsgeräte bis 39 Seiten/min
87,50Kopierer und Laser-Multifunktionsgeräte mit mehr als 40 Seiten/min
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