Richtwerte für den Streitwert bei den in der Verwaltungsgerichtsbarkeit häufigen Streitsachen ohne finanziell quantifizierbaren Streitgegenstand bietet der Streitwertkatalog der sog. Streitwertkommission. Dieser findet sich im Kopp/Schenke im Anhang zu § 164 VwGO. Die dort angegebenen Zahlen sind jedoch nur Richtwerte.
Der Auffangstreitwert für dort nicht genannte und auch sonst nicht zu bepreisende Streitwerte beträgt nach § 52 Abs. 2 GKG 5.000 €.
This article is issued from Wikibooks. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.